Auszüge aus der neuen WO/AB in vereinfachter Form

 

Tischtennis Stadtverband Wolfsburg



Die Wettspielordnung incl. der Ausführungsbestimmungen (WO/AB) wurde grundlegend überarbeitet und zum Teil neu gefaßt. Die Änderungen treten ab dem kommenden Spieljahr 2017/18 in Kraft. Die neue Fassung ist im Internet unter http://www.ttvn.de/content/downloads/WO_AB_gueltig_ab_25_5.pdf nachzulesen. Es ergeben sich einige wesentliche Vereinfachungen. Hier die wichtigsten Änderungen, die auch die Mannschaftsführer kennen sollten.

 

Mannschaftsmeldung: Jeder zum Start einer Halbserie gemeldete Spieler bleibt bis zum Ende der Halbserie in dieser Mannschaft (neue Spieler können wie bisher nachgemeldet werden). Festspielen nach mehrmaligen Ersatz und Aufrücken nach fünfmaligem Fehlen entfällt.

 

Wenn ein Spieler fünfmal hintereinander nicht eingesetzt wird, trägt er weiterhin zur Sollstärke seiner Mannschaft bei.

 

Unbegrenztes Ersatzspielen: Jeder Spieler (ohne Sperrvermerk) darf beliebig oft in beliebig vielen oberen Mannschaften Ersatz spielen (Festspielen und Aufrücken entfällt)

 

Jeder gemeldete Spieler muß zweimal pro Halbserie in irgendeiner Mannschaft eingesetzt werden. Ansonsten wird zu Beginn der nächsten Halbserie Reservespieler (RES).

 

Der Status als RES wird zu Beginn der folgenden Halbserie automatisch aufgehoben, wenn er zweimal in der laufenden Halbserie in irgendeiner Mannschaft eingesetzt wird.

 

Jugend-Ergänzungsspieler (JES) dürfen maximal fünfmal pro Halbserie in der gemeldeten Herren-/Damenmannschaft eingesetzt werden. Sie dürfen nicht als Ersatz in höheren Mannschaften eingesetzt werden.

 

Sperrvermerke: Die Dauer eines Sperrvermerks reicht längstens bis zum Ende der Spielzeit. Ein Sperrvermerk der Vorrunde wird aufgehoben, wenn er zur Rückrunde nicht mehr erforder-lich ist. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde aber in keiner oberen Mannschaft gemeldet werden.

 

Während der Serie nachgemeldete Spieler sind zu Relegationsspielen jederzeit einsatzberechtigt

 

Das einvernehmliche Vorziehen von Spielterminen ist erlaubt (Einverständnis des Spielleiters einholen).

 

Steht das Spiellokal nicht zur Verfügung, ist das kein Grund für eine Spielabsetzung. Es ist eine andere Spielstätte im nahen Umkreis (innerhalb von Wolfsburg) zu suchen oder das Spiel ist beim Gegner auszutragen.

 

Ablauf von Mannschaftskämpfen: Die Austragungsstätte muß mindestens 30 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit geöffnet und in spielbereitem Zustand sein.

 

Der Mannschaftskampf hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit mit dem ersten Aufschlag zu beginnen.

 

Bei verspäteter Spielbereitschaft einer Mannschaft bis zu 30 Minuten nach der festgesetzten Anfangszeit ist der Mannschaftskampf in jedem Fall noch auszutragen.

 

Ein Spieler hat an einem Mannschaftskampf mitgewirkt, wenn er zu mindestens einem Einzel oder Doppel antritt und dieses auch in die Wertung eingeht. Eine Mitwirkung ist schon dann gegeben, wenn der aufgestellte Spieler bei der Begrüßung anwesend ist.

 

Ein Spiel, das mit einem beanstandeten Schläger gespielt wird, darf zunächst für das Gesamtergebnis des Mannschaftskampfes nicht gewertet werden

 

Stammspieler, Reservespieler, Ergänzungsspieler, Ersatzspieler

 

Neue Begriffe:

Gruppe (statt Staffel),

Spielleiter (statt Staffelleiter),

Spielplanbesprechung (statt Staffelsitzung)

 

 WO/AB

ab 25.05.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

H a. 2.1.6

 

 

I 4.3

 

 

H 1.3.1

 

 

H 1.3.3

 

 

 

I 4.1

 

 

 

H 2.4

 

A 5.2a

 

 

G 6.2.1/6.2.3

 

 

 

G 6.3.3/6.3.4

 

 

I 1.7

 

 

I 5.6

 

 

I 5.6

 

 

 

E 4.1

 

 

E 2.5

 

 

H 1.1.3

 

 

 

 

 

gez. Bernd Gierisch