Wichtige Termine und Infos zur Rückrunde 2022/2023

 

 

Sport und Kommunikation

René Rammenstein


 


Wichtige Termine und Infos zur Rückrunde 2022/2023



Hannover, 13.12.2022



An die

Vorsitzenden der Vereine und

Abteilungen im TTVN

Cc: TTVN-Präsidium, TTVN-Ressortleiter,

Ressort WO/AB, click-TT Administratoren,

Spielleiter sowie Vorsitzende der Bezirks-,

Regions-,Kreis- und Stadtverbände

 

Liebe TT-Freunde,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Sie mit den wichtigsten Informationen zur Rückrunde der Spielzeit 2022/2023 versorgen. Im Anhang finden Sie das gewohnte Dokument mit Hinweisen zur anstehenden Mannschaftsmeldung (16.-22.12.2022).

 

Mindesttemperatur +15° Celsius

In der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes unter I 1.5 ist festgelegt, dass die Temperatur im Spielraum (Box) mindestens +15° Celsius betragen muss.

 

Sollte die Mindesttemperatur nicht eingehalten werden können, so bestehen folgende Möglichkeiten:

 

1. Es kann im beiderseitigen Einvernehmen trotzdem gespielt werden und die Spielerinnen und Spieler dürfen Trainingsbekleidung tragen (z.B. Trainingsanzug). Treten beide Mannschaften unter diesen Bedingungen zu einem Punkt- oder Pokalspiel an, ist ein nachträglicher Protest unter Hinweis auf die Hallentemperatur ausgeschlossen.

 

2. Der Heimverein hat die Möglichkeit, eine Ausweichhalle bereitzustellen. Im Zuständigkeitsbereich des TTVN gilt ein Umkreis von 30 km zur im Spielplan vorgesehenen Austragungsstätte als zumutbare Entfernung.

 

3. Der Heimverein kann mit dem Gastverein einen Heimrechttausch vereinbaren, sodass er dann zweimal auswärts antritt. Wenn er dazu nicht bereit ist und keine andere Möglichkeit der Austragung des Spiels gefunden wird, erfolgt eine kampflose Wertung gegen den Heimverein.

 

4. Der Heimverein kann sich mit dem Gastverein auf eine Nachverlegung verständigen. Diese ist wie alle Spielverlegungen kostenpflichtig gemäß Gebührenordnung. Da für diesen Fall nicht gewährleistet ist, dass die Hallentemperatur nicht erneut unter +15° Celsius liegt, ist diese Möglichkeit nur bedingt geeignet. Es sollte dann sofort nach weiteren Möglichkeiten (Heimrechttausch an dem neuen Termin…) gesucht werden.

 

Hallenschließung zur Unterbringung von Flüchtlingen

 

1. Ist ein Verein von einer Hallenschließung zur Unterbringung von Flüchtlingen betroffen, so sollte für den Punkt- oder Pokalspielbetrieb zunächst eine Ausweichhalle im Umkreis von 30 km gefunden werden.

 

2. Steht eine Ausweichhalle nicht zur Verfügung, so kann der Heimverein für seine verbleibenden Heimspiele in der Rückrunde einen Heimrechttausch in Anspruch nehmen.

 

3. Der Heimverein kann sich mit dem Gastverein auch auf eine Nachverlegung verständigen (Diese Möglichkeit ist nur bedingt geeignet, siehe Punkt 4 oben)

 

Einsatzberechtigung bei Entscheidungsspielen (Relegation)

Bei Entscheidungsspielen in der Altersgruppe Erwachsene sind nur solche Spieler einsatzberechtigt, die in der betreffenden Halbserie an mindestens drei Punktspielen ihres Vereins entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben. Sofern der betreffende Verein mehr als eine Mannschaft in der jeweiligen Altersklasse gemeldet hat, gilt diese Bedingung nicht für Spieler der untersten Mannschaft.

 

Hinweis: Diese bundesweite Regelung kommt in dieser Saison erstmals zur Anwendung. Die Vorschrift trat zwar bereits am 01.07.2020 in Kraft, wurde aber aufgrund der coronabedingten Auswirkungen in den Spielzeiten 2020/21 und 2021/22 ausgesetzt.

 

Beschlüsse des 17. DTTB-Bundestags

Hier finden Sie die verabschiedeten Anträge des 17. DTTB-Bundestags vom 19.11.2022. Die wichtigsten Beschlüsse in der Übersicht:

 

Erneut kein Reservespieler-Status im Dezember

o Das heißt, wer in der Vorrunde 2022/2023 Stammspieler war, bleibt auch zur Rückrunde Stammspieler.

 

• Werbebestimmungen in Größe und Platzierung liberalisiert

o Die Werbung auf Bekleidung ist, was die Größe von Schrift und Logos und Platzierung im Einzel- und Mannschaftsspielbetrieb betrifft, ab dem 1. Januar 2023 komplett freigegeben. Durch die Flexibilisierung sollen die Vereine und Aktiven bessere Möglichkeiten zur Vermarktung erhalten. Werbung für E-Zigaretten, Tabak und Werbung, die gegen die guten Sitten sowie gegen die gebotene politische und weltanschauliche Neutralität des Sports verstößt, bleibt verboten.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der TTVN-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichem Gruß

 

René Rammenstein

 

Tischtennis-Verband Niedersachsen e.V.

Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10

30169 Hannover

Tel. 0511 9 81 94 16

Fax 0511 9 81 94 44

rammenstein@ttvn.de


Anlage: